Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. §1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

    1. 1.1 Für alle Verträge zwischen der Eventagentur Kessler und Fischer GbR, Lindenstraße 240, 40235 Düsseldorf (nachfolgend "Düsseldorf-Safari" oder "D-S") und dem Mieter, sowie von dem Mieter bestimmte berechtigte Fahrer (nachfolgend auch "Mieter/Fahrer"), gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschluss gültigen Fassung.
    2. 1.2 Vertragsgegenstand ist
      1. 1.2.1 die Anmietung eine Fahrzeugs für Selbstfahrer
        • mit Stadtbesichtigung
        • ohne Stadtbesichtigung
    3. 1.3 Die Beförderung ist ausgeschlossen für Kinder unter 12 Jahren. Als Kinder im Sinne der D-S werden Kinder zwischen 12 und 16 Jahren verstanden.
    4. 1.4 Die von diesen AGB abweichenden oder entgegenstehenden Bedingungen des Mieters/Fahrers finden keine Anwendung.
  2. §2 Mindestanforderungen an den Mieter bei Selbstfahrt; Vorzulegende Dokumente

    1. 2.1 Der Mieter bzw. der von ihm bestimmte berechtigte Fahrer muss bei Anmietung eines Fahrzeugs für Selbstfahrer (§1.2.1) die Vorgaben bzgl. seines Mindestalters (derzeit mindestens 23 Jahre) und der Dauer des Besitzes der Fahrerlaubnis (derzeit mindestens 5 Jahre) erfüllen. Die aktuellen Mindestanforderungen bzgl. des Mieters/Fahrers sind vor Abschluss des Mietvertrages von D-S in Erfahrung zu bringen.
    2. 2.2 Der Mieter bzw. der von ihm bestimmte berechtigte Fahrer muss bei der Übergabe des Fahrzeugs für Selbstfahrer (§1.2.1) eine zur Führung des Fahrzeugs, im Inland gültige Fahrerlaubnis, ein gültiges Zahlungsmittel, oder das Buchungsticket, sowie einen Personalausweis, oder Reisepass vorlegen. Als Zahlungsmittel kommen auch von D-S ausgegebene Gutscheine in Betracht.
    3. 2.3 Erfüllt der Mieter bzw. der von ihm bestimmte berechtigte Fahrer nicht die Voraussetzungen in 2.1 und/oder 2.3, kann D-S den Mietvertrag fristlos kündigen bzw. vom Mietvertrag zurücktreten. Eine Herausgabe des Fahrzeuges kommt in diesem Fall nicht in Betracht. Dies gilt auch wenn der Mieter/Fahrer offensichtlich keine ausreichende Fahrpraxis besitzt. Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
  3. § 3. Reservierung/Stornierung

    1. 3.1 Buchung des Mieters führen zu einer verbindlichen Reservierung eines Fahrzeugs/Sitzplatzes in der gebuchten Fahrzeugkategorie. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug scheidet aus.
    2. 3.2 Umbuchungen auf einen anderen Zeitraum, andere Tour, oder andere Fahrzeugkategorie sind bis 7 Tage vor Übergabe des Fahrzeugs möglich. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet, auch keine Differenzbeträge.
    3. 3.3 Bzgl. Stornierungen des Mieters gelten die folgenden Stornierungsgebühren:
      • bis 7 Tage vor Fahrzeugübergabe: kostenfrei
      • bis 3 Tage vor der Fahrzeugübergabe; 50 % des Gesamt-Mietpreises
      • weniger als 3 Tage vor Fahrzeugübergabe: 100% des Gesamt-Mietpreises.
      Stornierungen können online per Mail an info@duesseldorf-safari.de, oder schriftlich erfolgen und unter Angabe der Buchungsnummer zu richten an Eventagentur Kessler und Fischer GbR, Lindenstraße 240, 40235 Düsseldorf. Stornierungen von Tickets, die über einen Vermittler (z. B. Düsseldorf Marketing & Tourismus GmbH) gebucht wurden, sind schriftlich beim jeweiligen Vermittler zu stornieren.
    4. 3.4 Im Falle des Nichtantritts der gebuchten Leistung wird der bereits geleistete Mietpreis vollständig einbehalten bzw. geltend gemacht. D-S ist nach Ablauf von 15 Minuten ab dem vereinbarten Check-in nicht mehr verpflichtet, die Übergabe des Fahrzeugs, oder Sitzplatzes vorzunehmen, oder zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Vielmehr gilt der Mietvertrag dann als beendet.
    5. 3.5 D-S bleibt es vorbehalten, Buchungen des Mieters in begründeten Fällen, z.B. bei einer Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs aufgrund höherer Umstände, bis zum Vortag des vereinbarten Übergabezeitpunkts abzusagen.
  4. § 4 Fahrzeugnutzung

    1. 4.1 Das Fahrzeug darf nur von dem Mieter/Fahrer geführt werden. Soll das Fahrzeug von mehreren Personen geführt werden dürfen, sind diese Personen vollständig als weitere Fahrer in dem Mietvertrag. Bzgl. der weiteren Fahrer gelten ebenfalls diese AGB. Insbesondere müssen diese bei Fahrzeugabholung anwesend sein und sie haben die Mindestanforderungen an den Mieter ebenfalls zu erfüllen (vgl. § 2).
    2. 4.2 Der Mieter hat das übergeben Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln. Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Das Rauchen im Fahrzeug ist verboten.
    3. 4.3 Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr und unter Einhaltung der gültigen Straßenverkehrsordnung geführt werden. Eine Nutzung für Rennen, gewerbliche Personenbeförderung, zur Weitervermietung und zur Beförderung gefährlicher Stoffe ist ausgeschlossen.
    4. 4.4 Eine Nutzung des Fahrzeugs außerhalb des Gebietes der Bunderepublik Deutschland ist verboten.
    5. 4.5 Den Anweisungen von D-S ist Folge zu leisten.
    6. 4.6 Der Mieter hat Handeln des Fahrers wie eigenes zu vertreten.
    7. 4.7 Zuwiderhandlungen gegen 4.1 und 4.5 berechtigen D-S zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Ersatzansprüche des Mieters sind in einem solchen Falle ausgeschlossen.
  5. § 5 Besondere Regeln bei Buchung einer Stadtbesichtigung

    Für den Fall, dass der Mieter an einer von D-S angebotenen Stadtbesichtigung (nachfolgend "Tour") teilnimmt, gelten folgende besondere Regeln und Pflichten für den Mieter/Fahrer:

    1. 5.1 Es ist stets der vorgegebenen Route bzw. dem Leitfaden zu folgen.
    2. 5.2 Die Routenführung und Dauer der Tour kann wegen außerordentlicher Umstände (Stau, Baustellen u.ä.) von der gebuchten Route abweichen.
    3. 5.3 Es ist stets den Anweisungen von D-S, insbesondere der Insassen des Leitfahrzeuges zu folgen.
    4. 5.4 Es dürfen keine alkoholischen Getränke im Fahrzeug mitgeführt werden.
    5. 5.5 Im Übrigen gelten auch die allgemeinen Regeln zur Fahrzeugnutzung. Ein Verstoß gegen die vorgenannten Regeln berechtigen D-S zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages und zur sofortigen Herausgabe des Fahrzeugs. Ersatzansprüche des Mieters sind in einem solchen Falle ausgeschlossen.
  6. § 6 Mietpreis, Fälligkeit, Kaution, Einzugsermächtigung

    1. 6.1 Es gelten die jeweils gültigen Preise von D-S. Diese können auf der Internetseite und am Ort der Fahrzeugübergabe (nachfolgend "Vermietstation") eingesehen oder telefonisch erfragt werden.
    2. 6.2 Der Mietpreis ist für den vereinbarten Mietzeitraum, in voller Höhe zu leisten, d.h. Rückerstattung bei verspäteter Fahrzeugabholung oder vorzeitiger Rückgabe erfolgen nicht.
    3. 6.3 Der Mietpreis ist spätestens zu Beginn der Mietzeit fällig und kann bereits bei der Buchung eingezogen werden.
    4. 6.4 D-S kann bei Beginn der Mietzeit für die Erfüllung der Pflichten des Mieters als Sicherheit (Kaution) eine Geldsumme in Höhe des Dreifachen der vereinbarten Miete zzgl. sonstiger vereinbarter Entgelte zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe, mindestens in Höhe von 500€ verlangen. D-S ist nicht verpflichtet, die Sicherheit von ihrem Vermögen getrennt anzulegen. Eine Verzinsung der Sicherheit erfolgt nicht.
    5. 6.5 Der Mietpreis, alle sonstigen vereinbarten Entgelte und die Sicherheitsleistung (Kaution) kann der Kreditkarte des Mieters belastet oder im Rahmen des Kreditrahmens der Kreditkarte gesperrt werden.
    6. 6.6 Der Mieter ermächtigt D-S sowie deren Inkassobevollmächtigte unwiderruflich alle Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages vorgelegten, im Mietvertrag benannten bzw. von der vom Mieter nachträglich vorgelegten, oder zusätzlich benannten Kreditkarte abzubuchen.
  7. § 7 Rückgabe des Fahrzeugs und Equipments

    1. 7.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug und das übergebene Equipment zum Ablauf der Mietzeit in gepflegten Zustand an der Vermietstation zurück zu geben. Andernfalls fällt eine Rückführungs- und Reinigungsgebühr i.H. von 200€ an.
    2. 7.2 Gibt der Mieter das Fahrzeug - auch unverschuldet - zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit nicht an D-S, ist diese berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt in Höhe von 90€ pro Stunde, mindestens jedoch in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt hiervon unberührt.
  8. §8 Tankregelung bei Anmietung ohne Stadtbesichtigung

    Das Fahrzeug wird bei Vermietung ohne Stadtbesichtigung mit gefülltem Tank übergeben und muss mit entsprechend gefülltem Tank zurückgegeben werden. Für den Fall, dass bei der Rückgabe kein der Anmietung entsprechend gefüllter Tank vorliegt, zahlt der Mieter an D-S eine pauschale Gebühr i.H. von 50€.
  9. § 9 Versicherung

    Die gemieteten Fahrzeuge verfügen über folgenden Unfallschutz

    1. 9.1 Haftpflichtversicherung: Schaden des Unfallgegners bis zu 100 Mio.€ pauschal mit 8 Mio.€ Deckungssumme je geschädigte Person
    2. 9.2 Teilkaskoversicherung: Selbstbeteiligung 150€
    3. 9.3 Vollkaskoversicherung: Selbstbeteiligung 300€ (VW Käfer und Buggy) bzw. 500 € (VW Käfer Cabrio)
    4. 9.4 Der Versicherungsschutz entfällt u.a. in folgenden Fällen
      • wenn das Fahrzeug durch einen unberechtigten Fahrer genutzt wird
      • wenn der Fahrer bei Eintritt des Versicherungsfalls keine gültige Fahrerlaubnis besitzt
      • bei vorsätzlich oder widerrechtlich herbeigeführten Schäden
  10. § 10 Unfälle, Diebstahl

    1. 10.1 nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schaden hat der Mieter/Fahrer unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen. Dies gilt auch dann, wenn das Mietfahrzeug nur gering beschädigt wurde und bei unverschuldeten Unfällen, ohne Mitwirkung Dritter. Die Erfüllung sonstiger gesetzlicher Pflichten bleibt davon unberührt.
    2. 10.2 Bei jeglicher Beschädigung des Fahrzeugs ist der Mieter/Fahrer verpflichtet, D-S unverzüglich über alle Unfalleinzelheiten mündlich und schriftlich zu unterrichten. Außerdem darf er den Unfallort nicht verlassen, bevor die erforderlichen, zur Beurteilung des Schadengeschehens bedeutsamen Feststellungen getroffen werden konnten, bzw. die ermöglicht wurde.
  11. § 11 Haftung von D-S

    1. 11.1 D-S haftet bei Vorsatz, oder grober Fahrlässigkeit, sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft, für alle darauf zurück zu führenden Schäden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet D-S nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    2. 11.2 D-S übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen werden; dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von D-S.
  12. §12 Haftung des Mieters / Fahrers

    1. 12.1 Die Haftung des Mieters/Fahrers richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen
    2. 12.2 Sofern die die Haftung des Mieters/Fahrers von einer Versicherung übernommen wird, haftet der Fahrer/Mieter weiterhin auf den vereinbarten Selbstbehalt.
    3. 12.3 Der Mieter/Fahrer stellen D-S von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden, oder sonstige Stellen, anlässlich von Verstößen gegenüber D-S erheben.
    4. 12.4 Wenn eine Haftungsübernahme durch die Versicherung ausgeschlossen ist, oder aus sonstigen Gründen eine Haftung des Mieters/Fahrers eintritt, haften die Mieter und der Fahrer als Gesamtschuldner unbeschränkt. Für beschädigte Fahrzeugteile gilt die auf der Internetseite von D-S ausgewiesene Preisliste.
  13. § 13 Schriftform, salvatorische Klausel, geltendes Recht, Gerichtsstand

    1. 13.1 Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform
    2. 13.2 Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
    3. 13.3 Für den Abschluss und die Abwicklung gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Düsseldorf.